Der Elternverein unterstützt Familien bei den Kosten für mehrtägige Schulveranstaltungen wie folgt:
- Bei gewährter Landesförderung 50% der SVA-Kosten abzüglich der Landesförderung
- Bei nicht gewährter Landesförderung max 25% der SVA-Kosten
- Vor Ansuchen um Unterstützung muss die Landesförderung nachgefragt worden sein, der Bescheid (egal ob positiv oder negativ) ist dem Ansuchen beizulegen